Diese Allgemeinen Garantiebedingungen (im Folgenden als „Garantiebedingungen“ bezeichnet) werden von BOX17 (im Folgenden als „Hersteller“ bezeichnet) herausgegeben und gelten für alle BOX17-Telefonzellen (im Folgenden als „Produkte“ bezeichnet). Dieses Dokument definiert den Umfang der Garantie, das Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen und die Verpflichtungen des Herstellers. Mit dem Kauf und der Nutzung von BOX17-Produkten akzeptiert der Kunde die hierin beschriebenen Bedingungen.
1.1. Der Hersteller gewährleistet, dass für alle Produkte fünf (5) Jahre ab dem auf der Rechnung angegebenen Lieferdatum eine Ersatzteilgarantie gilt. Innerhalb dieser Garantiezeit stellt BOX17 Ersatzteile für Komponenten, die aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern defekt sind, kostenlos zur Verfügung und liefert diese kostenfrei an den Endkunden.
1.2. Der Einbau der Ersatzteile kann durch den Kunden selbst oder durch einen vom Kunden beauftragten Dritten (einschließlich BOX17 gegen gesondertes Entgelt) erfolgen
1.3. Alle im Rahmen dieser Garantie gelieferten Ersatzteile sind nur für die verbleibende Dauer der ursprünglichen Garantiezeit abgedeckt.
1.4. Die Garantie gilt nur, wenn die Produkte gemäß den Richtlinien von BOX17 unter normalen Bürobedingungen in Innenräumen installiert, verwendet und gewartet werden.
2.1. Die Garantie umfasst nur Mängel, die auf Herstellungsfehler, Materialfehler oder mangelhafte Verarbeitung zurückzuführen sind.
2.2. Die Verpflichtungen des Herstellers im Rahmen dieser Garantie beschränken sich auf die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen. Eine Reparatur vor Ort oder ein vollständiger Produktaustausch erfolgt nur nach eigenem Ermessen von BOX17, sofern eine Ersatzteillieferung nicht möglich oder zweckmäßig ist.
3.1. Die Garantie umfasst nicht:
• Normaler Verschleiß, natürliches Ausbleichen oder Alterung der Materialien.
• Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, Unfälle oder Missbrauch.
• Mängel, die durch Nichtbeachtung der Umgebungsbedingungen (15 °C–30 °C / 40–65 % relative Luftfeuchtigkeit) verursacht wurden.
• Schäden, die durch Einbauarbeiten entstehen, die nicht gemäß den BOX17-Einbauanleitungen durchgeführt wurden – unabhängig davon, ob der Einbau durch den Kunden, BOX17 oder Dritte erfolgt.
• Modifikationen, Änderungen oder Reparaturen unter Verwendung von Nicht-Originalteilen.
• Schäden, die beim Transport oder bei der Demontage entstehen, wenn die Anweisungen von BOX17 nicht befolgt werden.
• Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für den Ersatz entgangener Einnahmen, indirekter Schäden oder entgangener Gewinne.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackung und die Vollständigkeit der Lieferung bei Erhalt zu überprüfen. Sichtbare Schäden oder fehlende Teile sind in einem schriftlichen Protokoll zu dokumentieren, das bei der Lieferung zu unterzeichnen ist. Wird ein solches Protokoll nicht erstellt, können Gewährleistungsansprüche für Transportschäden nicht anerkannt werden.
3.3. Die Garantie schließt jegliche Ansprüche auf indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne, Betriebsausfälle oder Geschäftsunterbrechungen, aus.
4.1. Um einen Anspruch aus dieser Gewährleistung geltend zu machen, muss der Kunde BOX17 innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Feststellung des Mangels schriftlich benachrichtigen.
4.2. Die Mitteilung muss Folgendes enthalten:
• Eine Kopie der Kaufrechnung
• Fotografische Nachweise des Mangels
• Die Seriennummer des Produkts (zu finden auf dem Typenschild, das sich entweder unter der Türschwelle oder unter der Magnetabdeckung an der Decke unter dem Türrahmen befindet)
• Eine Beschreibung des Mangels sowie – sofern relevant – Angaben zu den durchgeführten Einbauarbeiten.
4.3. Ansprüche sind per E-Mail an info@box17.com zu richten.
4.4. BOX17 bestätigt den Anspruch innerhalb von fünf (5) Werktagen und veranlasst, sofern der Anspruch berechtigt ist, innerhalb von vierzehn (14) Werktagen oder einer anderen vereinbarten Frist den Versand der Ersatzteile.
4.5. Ein Gewährleistungsanspruch berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung für die beanstandeten Produkte zurückzuhalten. Die Gewährleistung kann erst geltend gemacht werden, wenn die Produkte gemäß den vereinbarten Bedingungen vollständig bezahlt sind.
4.6. Im Fall von Mängeln wird der Hersteller Ersatzteile liefern oder Nachbesserungen vornehmen. Dabei erklärt sich der Kunde bereit, bei kleineren Nachbesserungen unterstützend zu wirken, beispielsweise indem er ein Ersatzteil mit einem Schraubenzieher einbaut.
4.7. In der Regel ist es aus physikalischer Sicht notwendig, bewegliche Bauteile wie zum Beispiel eine Glastür nach einer gewissen Zeit feinjustieren und neu einzustellen. Eine solche Dienstleistung wird vom Hersteller in der Regel nicht gewährleistet, da die lokalen Begebenheiten vor Ort (Umgang durch Nutzer, neue Positionierung der Telefonbox, Bodenstabilität …) nicht kontrolliert werden können. Allerdings ist der Hersteller verpflichtet, durch adäquate Hilfestellungen in Form von telefonischem Support, Anleitungen oder Videos Unterstützung bereitzustellen.
4.8. Grundsätzlich werden Reklamationen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bewertet, wenn sie durch den Kunden selbst behoben werden können.
5.1. Die Haftung von BOX17 gemäß diesen Allgemeinen Garantiebedingungen beschränkt sich auf die in diesen Allgemeinen Garantiebedingungen ausdrücklich genannten Verpflichtungen.
5.2. BOX17 haftet unter keinen Umständen für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden.
5.3. BOX17 behält sich das Recht vor, das Produkt zu überprüfen und die geeignete Abhilfe zu bestimmen.
6.1. Die Produkte dürfen nur in Innenräumen unter den empfohlenen Umgebungsbedingungen verwendet werden.
6.2. Direkte Sonneneinstrahlung, übermäßige Feuchtigkeit oder die Nähe zu Wärmequellen sind zu vermeiden.
6.3. Reinigen Sie das Produkt nur mit einem trockenen oder leicht feuchten weichen Tuch; vermeiden Sie chemische Reinigungsmittel.
6.4. Jegliche Bewegung, Demontage oder Verlegung muss den BOX17-Richtlinien entsprechen, damit die Gewährleistung aufrechterhalten bleibt. Gleiches gilt für den Einbau von Ersatzteilen: Die Einhaltung der BOX17-Einbauanleitungen ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Garantie.
7.1. Diese Allgemeinen Garantiebedingungen unterliegen polnischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts.
7.2. Für alle Streitigkeiten sind die zuständigen Gerichte in Posen, Polen, zuständig, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.
Mit dem Kauf und der Nutzung von BOX17-Produkten erkennt der Kunde diese Allgemeinen Garantiebedingungen an und erklärt sich mit ihnen einverstanden.