BOX17 – Allgemeine Garantiebedingungen

Diese Allgemeinen Garantiebedingungen (im Folgenden als „Garantiebedingungen“ bezeichnet) werden von BOX17 (im Folgenden als „Hersteller“ bezeichnet) herausgegeben und gelten für alle BOX17-Telefonzellen (im Folgenden als „Produkte“ bezeichnet). Dieses Dokument definiert den Umfang der Garantie, das Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen und die Verpflichtungen des Herstellers. Mit dem Kauf und der Nutzung von BOX17-Produkten akzeptiert der Kunde die hierin beschriebenen Bedingungen.

1. Umfang und Dauer der Garantie

1.1. Der Hersteller gewährleistet, dass die Produkte bei normaler Verwendung im Büro für die folgenden Zeiträume ab dem auf der Rechnung angegebenen Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind:
• Fünf (5) Jahre – für den Korpus der Telefonkabine.
• Zwei (2) Jahre – für elektronische Komponenten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lüfter, Beleuchtung, Sensoren und Stromversorgungsmodule.
• Zwei (2) Jahre – für Verschleißteile, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Türdichtungen, Türbeschläge, Polsterstoffe, Akustikfilz und Teppiche.
• Zwei (2) Jahre – für nicht standardmäßige/kundenspezifische Lösungen, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben.
1.2. Alle im Rahmen dieser Garantie reparierten oder ersetzten Komponenten bleiben nur für die verbleibende Dauer der ursprünglichen Garantiezeit abgedeckt.

2. Umfang der Garantie

2.1. Die Garantie umfasst nur Mängel, die auf Herstellungsfehler, Materialfehler oder mangelhafte Verarbeitung zurückzuführen sind.
2.2. Die Garantie gilt nur, wenn die Produkte gemäß den Richtlinien von BOX17 unter normalen Bürobedingungen in Innenräumen installiert, verwendet und gewartet werden.
2.3. Die Verpflichtungen des Herstellers im Rahmen dieser Garantie beschränken sich nach eigenem Ermessen auf die Reparatur, den Ersatz oder die Rückerstattung, wenn eine Reparatur nicht möglich ist.

3. Ausschlüsse und Einschränkungen

3.1. Die Garantie umfasst nicht:
• Normale Abnutzung, natürliches Ausbleichen oder Alterung der Materialien.
• Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, Unfälle oder Missbrauch.
• Mängel, die durch Nichtbeachtung der Umgebungsbedingungen (15 °C–30 °C / 40–65 % relative Luftfeuchtigkeit) verursacht wurden.
• Modifikationen, Änderungen oder Reparaturen, die von nicht autorisiertem Personal oder unter Verwendung von Nicht-Originalteilen durchgeführt wurden.
• Schäden, die beim Transport oder bei der Demontage entstehen, wenn die Anweisungen von BOX17 nicht befolgt werden.
• Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für den Ersatz entgangener Einnahmen, indirekter Schäden oder entgangener Gewinne.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackung und die Vollständigkeit der Lieferung bei Erhalt zu überprüfen. Sichtbare Schäden oder fehlende Teile sind in einem schriftlichen Protokoll zu dokumentieren, das bei der Lieferung zu unterzeichnen ist. Wird ein solches Protokoll nicht erstellt, können Gewährleistungsansprüche für Transportschäden nicht anerkannt werden.
3.3. Die Garantie schließt jegliche Ansprüche auf indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne, Betriebsausfälle oder Geschäftsunterbrechungen, aus.

4. Gewährleistungsanspruch

4.1. Um einen Anspruch aus dieser Gewährleistung geltend zu machen, muss der Kunde BOX17 innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Feststellung des Mangels schriftlich benachrichtigen.
4.2. Die Mitteilung muss Folgendes enthalten:
 • Eine Kopie der Kaufrechnung
 • Fotografische Nachweise des Mangels
 • Die Seriennummer des Produkts (zu finden auf dem Typenschild, das sich entweder unter der Türschwelle oder unter der Magnetabdeckung an der Decke unter dem Türrahmen befindet)
4.3. Ansprüche sind per E-Mail an info@box17.com zu richten.
4.4. BOX17 bestätigt den Anspruch innerhalb von fünf (5) Werktagen und veranlasst, sofern der Anspruch berechtigt ist, innerhalb von vierzehn (14) Werktagen oder einer anderen vereinbarten Frist die Reparatur oder den Ersatz.
4.5. Ein Gewährleistungsanspruch berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung für die beanstandeten Produkte zurückzuhalten. Die Gewährleistung kann erst geltend gemacht werden, wenn die Produkte gemäß den vereinbarten Bedingungen vollständig bezahlt sind.

5. Haftungsbeschränkung

5.1. Die Haftung von BOX17 gemäß diesen Allgemeinen Garantiebedingungen beschränkt sich auf die in diesen Allgemeinen Garantiebedingungen ausdrücklich genannten Verpflichtungen.
5.2. BOX17 haftet unter keinen Umständen für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden.
5.3. BOX17 behält sich das Recht vor, das Produkt zu überprüfen und die geeignete Abhilfe zu bestimmen.
5.4 Wurde ein Mangel vor Abschluss des Kaufvertrags vom Kunden gemeldet und anerkannt und eine entsprechende Preisminderung gewährt, sind Gewährleistungsansprüche hinsichtlich dieses Mangels ausgeschlossen.

6. Sachgemäße Verwendung und Wartung

6.1. Die Produkte dürfen nur in Innenräumen unter den empfohlenen Umgebungsbedingungen verwendet werden.
6.2. Direkte Sonneneinstrahlung, übermäßige Feuchtigkeit oder die Nähe zu Wärmequellen sind zu vermeiden.
6.3. Reinigen Sie das Produkt nur mit einem trockenen oder leicht feuchten weichen Tuch; vermeiden Sie chemische Reinigungsmittel.
6.4. Jegliche Bewegung, Demontage oder Verlegung muss den BOX17-Richtlinien entsprechen, damit die Gewährleistung aufrechterhalten bleibt.

7. Anwendbares Recht

7.1. Diese Allgemeinen Garantiebedingungen unterliegen polnischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts.
7.2. Für alle Streitigkeiten sind die zuständigen Gerichte in Posen, Polen, zuständig, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.


Mit dem Kauf und der Nutzung von BOX17-Produkten erkennt der Kunde diese Allgemeinen Garantiebedingungen an und erklärt sich mit ihnen einverstanden.